Wir spielen in den allermeisten Witterungen den Film in voller Länge ab. Einzige Ausnahme ist, wenn ein aufkommender Sturm den Kinobetrieb, die Sicherheit unserer Gäste und unserer Leinwand gefährdet. Sollte das OK zum Schluss kommen, dass ein Abbruch notwendig ist, können Sie eine Rückvergütung verlangen, die aber nur in Bar und am jeweiligen Abend ausbezahlt wird. Die Tickets sind nicht an einem anderen Abend zu verwenden.